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   BVerwG, 31.03.1998 - 7 B 417.97   

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BVerwG, 31.03.1998 - 7 B 417.97 (https://dejure.org/1998,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 7 B 417.97 (https://dejure.org/1998,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 7 B 417.97 (https://dejure.org/1998,3697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung eines Ablösebetrages für eine Sicherungshypothek - Eintragung einer Sicherungshypothek zur Sicherung einer Steuerschuld der DDR Behörden - Im Restitutionsverfahren zu berücksichtigende Wiedergutmachungsansprüche von geschädigten Grundstückseigentümern - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösebetrage für die bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangene dingliche Rechte; hypothekarisch gesicherte Steuerforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Ablösebetrag, Sicherungshypothek, Steuerforderung der DDR, Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen, Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 493
  • DÖV 1998, 697
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BVerwG, 07.05.2001 - 7 B 25.01

    Überführung des Grundstücks in Volkseigentum - Festsetzung eines Ablösebetrages

    Im Interesse einer baldigen Rückübertragung des entzogenen Vermögens sieht das Vermögensgesetz vor, dass der Berechtigte entsprechend dem Sicherungscharakter der Grundpfandrechte zunächst den festgesetzten Ablösebetrag hinterlegt, ehe seine Einwendungen geklärt werden (Beschluss vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3; Beschluss vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8; Beschluss vom 12. September 2000 - BVerwG 7 B 103.00 -).

    Für Sicherungshypotheken gelten insoweit keine Besonderheiten (vgl. bereits Beschluss vom 31. März 1998 a.a.O. zu einer Sicherungshypothek für eine Steuerforderung; ebenso Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 18 b VermG Rn. 14 b).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 3 B 188.05

    Nichtzulassungsbeschwerde in einem Rehabilitierungsverfahren nach dem

    Als Beleg dafür, dass das Verwaltungsgericht den Unterschied zwischen § 1 und § 1a VwRehaG verkenne, verweist die Beschwerde zudem auf die Rechtsprechung des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts zu den Zwangsaussiedlungen aus dem Zonenrandgebiet (Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 30.97 - BVerwGE 106, 210 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 142 = ZOV 1998, 218).
  • BVerwG, 04.08.2004 - 7 B 41.04

    Einzelrestitution; Ablösebetrag; Forderung; staatliche Verwaltung;

    Ob die durch das frühere Recht gesicherte Forderung tatsächlich besteht, ist für die behördliche Pflicht zur Festsetzung eines Ablösebetrags ohne Belang (vgl. Beschluss vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 04.07.2001 - 8 B 114.01

    Vermögensrechtliches Verfahren gegen einen Ablösebetrag - Wirksamkeit der

    Ein Ablösebetrag ist deshalb auch dann festzusetzen, wenn noch ungeklärt ist, ob das dingliche Recht wirksam entstanden ist oder ob die gesicherte Forderung tatsächlich bestand (Beschlüsse vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3, vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8 und vom 7. Mai 2001 - BVerwG 7 B 25.01 - n.v.).
  • BVerwG, 02.09.2004 - 7 B 48.04

    Festsetzung von Ablösebeträgen in Bezug auf ein rückübertragenes Grundstück;

    Ob die durch das frühere Recht gesicherte Forderung tatsächlich besteht, ist für die behördliche Pflicht zur Festsetzung eines Ablösebetrags ohne Belang (vgl. Beschluss vom 31. März 1998 BVerwG 7 B 417.97 Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 12.09.2000 - 7 B 103.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Klage gegen eines festgesetzten Ablösebetrag

    Im Interesse einer baldigen Rückübertragung des entzogenen Vermögens sieht das Gesetz vor, dass er entsprechend dem Sicherungscharakter der Grundpfandrechte zunächst den festgesetzten Ablösebetrag hinterlegt, ehe diese Einwendung geklärt wird (vgl. auch Beschluss vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.12.2001 - 8 B 207.01

    Zur Festsetzung eines Ablösebetrages nach Übergang eines Grundstücks in

    Ein Ablösebetrag ist deshalb auch dann festzusetzen, wenn noch ungeklärt ist, ob das dingliche Recht wirksam entstanden ist oder ob die gesicherte Forderung tatsächlich bestand (Beschlüsse vom 31. März 1998 - BVerwG 7 B 417.97 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 3, vom 22. März 1999 - BVerwG 8 B 249.98 - Buchholz 428 § 18 VermG Nr. 8, vom 7. Mai 2001 - BVerwG 7 B 25.01 - n.v. und vom 4. Juli 2001 - BVerwG 8 B 114.01 - n.v.).
  • VG Dresden, 17.08.2000 - 3 K 3624/96

    Vermögensentschädigung für die Enteignung und Überführung in das Volkseigentum;

    Zwar sind Verwaltungsentscheidungen in Steuersachen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VwRehaG von der Anwendung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes ausgenommen, dies aber nur deshalb, weil mit dem Schreiben des Bundesfinanzministers vom 8.8.1991 an die Obersten Finanzbehörden der Länder (BStBl I S. 793) bereits ein gleichartiges Verfahren zur Verfügung steht (BVerwG, Beschl. v. 31.3.1998, VIZ 1999, 51).
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